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Sturm JOSHUA: Wer zahlt die Schäden?

08:15
24. Oktober 2025

Ratgeber
Sturm JOSHUA: Wer zahlt die Schäden?

Ein entwurzelter Baum ist bei einem Sturm auf ein Wohnhaus gestürzt und hat das Dach beschädigt. Im Vordergrund ist ein Gartenzaun zu sehen – typische Sturmschäden mit potenziellem Versicherungsfall.

Nach Sturm JOSHUA wollen viele wissen, welche Versicherung für entstandene Schäden zuständig ist. Grundsätzlich gilt:

  • Schäden am Gebäude: Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei abgedeckten Dächern, zerbrochenen Fenstern oder beschädigten Fassaden.
  • Schäden an der Wohnungseinrichtung: Die Hausratversicherung greift, wenn Möbel oder Geräte durch Regen oder Wind beschädigt werden – etwa wenn das Dach oder ein Fenster zerstört wurde.
  • Schäden durch Bäume: Stürzt ein Baum auf das Haus, ist der Schaden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
  • Schäden am Auto: Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden durch herabfallende Äste, umstürzende Bäume oder herumfliegende Dachziegel. Fährst du jedoch gegen bereits liegende Äste oder weichst aus, greift nur eine Vollkaskoversicherung, da der Sturm dann nicht unmittelbar ursächlich war.

Ab welcher Windstärke zahlen Versicherungen?

Versicherungen zahlen meist erst ab Windstärke 8, also bei über 62 Kilometern pro Stunde. Zum Nachweis der Windgeschwindigkeit kann unser Archiv der Windspitzen helfen.

Für Details lohnt sich ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen.

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